Das Shetland Pony in Deutschland
Kleine Übersicht
In Deutschland gibt es keinen eigenen Shetland Pony Verband, wie es z. B. in Belgien (Belgischer Shetland Pony Verband), den Niederlanden (Niederländisches Shetland Pony Stammbuch) und in England (Shetland Pony Stud Book Society) der Fall ist!
Die Rassen des "Deutschen Classic Pony" und des "Deutschen Partbred Shetland Pony" gelten als in Deutschland heimisch und haben somit deutschen Ursprung! Für diese Rassen gilt England nicht als Urpsrungsland und somit auch die SPSBS nicht als Mutterstutbuch! Obgleich diese Rassen ehemals dem Shetland Pony entsprangen und dem Shetland sehr ähnlich sind, aber Einkreuzungen erfolgten, spielt das keine relevante Rolle. Nur reinrassige Shetland Ponys werden vom Mutterstutbuch anerkannt, gefördert, betreut und geschützt! Auf Grund dieser Definition der "Nicht-Reinrassigkeit" entstanden im Jahr 2000 besagte "Deutsche" (Shetland) Pony-Rassen.
Für die Rassen "Deutsches Partbred Shetland Pony" und "Deutsches Classic Pony" gelten somit die Vorschriften des deutschen Zuchtprogrammes der Verbände als bindend.
Kleine Geschichtstunde der Shetty-Zucht in Deutschland
Die ersten Shetland Ponys kamen geschichtlichen Quellen zu Folge um die Jahrhundertwende nach Deutschland. Sie wurden von dem Tierpark- und Zirkusbesitzer Carl Hagenbeck aus Hamburg-Stellingen für seinen zoologischen Garten eingeführt. Ebenso importiere Hans Bongardt Shetlands nach Deutschland. In den 20er Jahren erfolgten weitere Importe. Diese mitgebrachten Ponies kamen damals teils mit teils ohne Papieren zu uns aufs Festland.
Aus diesen Anfängen entwickelte sich in den 30er und 40er Jahren eine eigenständige Shetland-Zucht mit Schwerpunkten im Rheinland, in Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
So wurde es notwendig die Zucht zu organisieren und ein Zuchtverband wurde gegründet, es kam zur Gründung des "Verbandes der Kleinpferdezüchter Deutschland e. V." im Jahre 1942/43, das Verbandskennzeichen war ein Kleeblatt. Auf Grund des Krieges und der späteren Teilung Deutschlands musste dieser Verband seine Tätigkeit wieder einstellen. So wurden in den Nachkriegsjahren in den einzelnen Besatzungszonen regionale Verbände gegründet.
Im Jahr 1967 importierte Dieter Grober vom Gestüt Clus "Original American Shetlands" nach Deutschland, um ein leichteres, gangstärkeres und sportlicheres Pony zu züchten.
Anfang der 60er Jahre brachte Harry Schneurer aus Hamburg die englischen "British Spotted" Hengste Maestoso und Rajah nach Deutschland, fast alle uns bekannten Tigerschecken sind auf diese Hengste zurück zu führen!
Alle diese verschiedenen Zuchtrichtungen wurden zum damaligen Zeitpunkt in der Rasse "Shetland Pony" eingekreuzt und mit der Rassebezeichnung "Shetland Pony" im Papier geführt.
Durch die Anerkennung der deutschen Verbände durch das Mutterstutbuch im Jahr 1999/2000 war dies nicht mehr möglich und um eine reinrassige Shetland-Zucht, wie von England vorgeschrieben, weiterführen zu können musste ein Kompromiss gefunden werden. Hierzu mehr in "Was ist Shetland".
Die Arbeitsgemeinschaft der Pony- und Kleinpferdezüchter (AGP)
Am 2. März 1949 wurde in Westdeutschland die sogenannte AGP gegründet. Dieser Arbeitsgemeinschaft sind 17 anerkannte deutsche Züchtervereinigungen angeschlossen und diese betreuen in ihren Regionalbereichen alle in Deutschland gezüchteten Pony- und Kleinpferderassen. Zum größten Teil sind auch die speziellen Interessensgemeinschaften (IG´s) Mitglied der AGP.
Interessensgemeinschaften
Es gibt in Deutschland gegründete Interessengemeinschaften, sogenannte IG´s:
- IG-Shetland,
- IG Classic Pony.
Die IG Shetland betreut auch das "Deutsche Partbred Shetland Pony".
Tierzuchtrechtliche Anerkennung der Züchtervereinigungen
Alle Zuchtverbände müssen, um in der Zucht tätig werden zu dürfen, eine tierzuchtrechtliche Genehmigung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorweisen können. Für die Genehmigung ist das entsprechende Ministerium des Bundeslandes zuständig, in dem der Verband seinen Hauptsitz angemeldet hat.
In Deutschland gibt es 35 (!!) tierzuchtrechtlich anerkannte Züchtervereinigungen (Stand 31.12.2007). Die tierzuchtrechtliche Anerkennung ergibt sich aus dem Tierzuchtgesetz und dem Tierschutzgesetz. Diese Rechtsgrundlagen können auf der Homepage des BMELV eingesehen werden und stehen teils zum Download.
Jede Züchtervereinigung unterliegt direkt den Gesetzen und Verordnungen und muss diese umsetzen. Sie ist nur dem Bundesland gegenüber rechenschaftspflichtig, in dem sie sitzt und tierzuchtrechtlich anerkannt ist.
Über die Organisation der Tierzucht, der tierzuchtrechtlichen Anerkennung und auch über den Umfang der betreuten Rassen eines jeden Verbandes informiert der TGREDU (Zentrale Dokumentation Tiergenetischer Ressourchen in Deutschland)! Ebenso erhältlich sind auf diesen Seiten Informationen Rund ums Pferd, dessen Rassen, Charakteristika, Verbreitung und Gefährdung! Zudem finden sich auch weiterführende Informationen über die Zucht anderer Tierrassen wie zum Beispiel Rinder, Ziegen, Schafe, Schweine, Geflügel, etc.!
Deutsche Zuchtverbände
(Stand 31.12.2007)
Folgende Verbände betreuen in Deutschland die Rasse "Shetland Pony" und sind anerkannte Tochterverbände der SPSBS und Mitglieder des ISPC (durch Klick auf den Verband gelangen Sie direkt auf dessen Internetseite):
- Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e. V.,
Am Dolderbach 11, 72532 Gomadingen- Marbach,
- Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e. V.,
Havelberger Str. 20, 16845 Neustadt/Dosse,
- Verband der Pferdezüchter Mecklenburg-Vorpommern e. V.,
Speicherstr. 11, 18273 Güstrow,
- Rheinisches Pferdestammbuch e. V.,
Schloß Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach,
- Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.,
Am Fohlenhof 1, 67816 Standenbühl,
- Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V.,
Käthe-Kollwitz-Platz 2, 01468 Moritzburg,
Geschäftsstelle Thüringen, Am Boden 1, 99438 Legefeld,
- Pferdezuchtverband Sachsen-Anhaltt e. V.,
Uenglinger Str. 54, 39576 Stendal,
- Westfälisches Pferdestammbuch e. V.,
Sudmühlenstraße 33, 48157 Münster,
- Pferdestammbuch Schleswig-Hostein e. V.,
Steenbeker Weg 151, 24106 Kiel,
- Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V.,
Landshamer Straße 11, 81929 München,
- Verband der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover e. V.,
Vor den Höfen 32, 31303 Burgdorf,
- Verband der Pony- und Pferdezüchter Hessen e. V.,
Pfützenstraße 67, 64347 Griesheim,
- Pferdestammbuch Weser-Ems e. V.,
Grafenhorststraße 5,49377 Vechta,
- Zuchtverband für deutsche Pferde e. V.,
Am Allerufer 28, 27283 Verden/Aller.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung, Bereich Zucht
Die FN bildet eine Dachorganisation ohne amtlichen oder behördlichen Status unter anderem für die Pferdezucht in Deutschland. Die Definition eines Dachverbandes bzw. einer Dachorganisaton wird von Wikipedia sehr gut beschrieben.
Die FN unterstützt die Förderung der Pferdezucht und die Vereinfachung der Zusammenarbeit der Zuchtverbände untereinander. Der Bereich Zucht der FN vertritt die Interessen der Verbände gegenüber den Ministerien sowie anderen nationalen und internationalen Organisationen!
Ein Beispiel für eine "Vereinfachung" findet sich im Zuchtprogramm 2007 des Shetland Ponys § 523 d (1) Zuchtbuch für Hengste:
"Die Eintragung von Hengsten in das HB I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung ist von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten Fn-Mitgliedszüchtervereinigungen zu übernehmen."
gleiches gilt für Stuten unter § 523 d (2):
"Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung ist von den andereren tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen zu übernehmen."
Eine Mitgliedschaft der Zuchtverbände ist freiwillig und momentan haben 27 Verbände die FN-Mitgliedschaft! Diese kann erworben werden, wenn der Zuchtverband seinen Sitz in Deutschland hat, eine tierzuchtrechtliche Anerkennung besteht und die Bestimmungen der Zuchtverbandsordnung der FN in der eigenen Zuchtbuchordnung und Satzung des Zuchtverbandes übernommen wurden (Satzung FN § 6 Nr. 2). Änderungen der ZVO müssen innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten dieser von den FN-Mitglieds-Verbänden übernommen werden.
Die ZVO steht auf der Internetseite der FN zum kostenlosen Download als PDF zur Verfügung oder kann im FN-Verlag als DVD erworben werden! In der ZVO der FN erhalten Sie anbei auch EU-Richtlinien/Entschlüsse, Tierschutzgesetz und Tierzuchtgesetz!
Gesetzliche Grundlagen für die Zucht in Deutschland
- Tierschutzgesetz,
- Tierzuchtgesetz,
- Zuchtverbandsordnung (mit LPO und APO),
- Zuchtbuchordnung (auf Grundlage ZVO und Tierzuchtgesetz),
- Durchführungsverordnungen der Länder,
- Satzungen der Verbände,
- EU-Recht,
- Ethische Grundsätze.
Rechtsanwalt Dr. Burkhard Oexmann
und der "Sudden Death" der deutschen Pferdezuchtverbände
Im Jahr 2000 wurde ein Gerichtsurteil am Oberlandesgericht in Schleswig-Holstein gesprochen gegen das es keine Revision mehr gibt. Damit wurde ein 19 Jahre (!!) langes Verfahren beendet.
Für den Hammer-Anwalt Dr. Burkhard Oexmann, Spezialist für Pferderecht, ist das Urteil von Ithehoe eindeutig:
"Damit ist mittelbar allen deutschen Pferdezuchtverbänden schlechthin der Garaus gemacht worden. Die Verbände können künftig im Bereich Zuchtbuch, Zuchtbescheinigungen, Körung, Hengstleistungsprüfung, Eliteschauen und Stutenleistungsprüfungen nur noch Organisationsträger ohne eigene Entscheidungskompetenz sein".
Alle Entscheidungen der deutschen Pferdezuchtverbände in den letzten zehn Jahren, so Anwalt Dr. Oexmann, seien jetzt rechtsunwirksam. "Was auf die Verbände an Schadenersatzansprüchen zukommen dürfte, kann man sich nur mit Schaudern vorstellen. Es dürfte zur Insolvenz einiger Verbände kommen".
Lesen Sie den ganzen Artikel unter: http://www.rp-online.de/public/article/sport/293108/Zucht-Urteil-kann-Verbaende-ruinieren.html
Laden Sie sich den Kommentar von Dr. Burkhard Oexmann zum "Sudden Death" direkt als Pdf-Datei von seiner Homepage: http://www.oexmann.de/Publikationen/publikationen.php?KatID=3